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   LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07   

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https://dejure.org/2008,36759
LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
LG Stendal, Entscheidung vom 22.09.2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
LG Stendal, Entscheidung vom 22. September 2008 - 23 O 515/07 (https://dejure.org/2008,36759)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Vielmehr kann sie grundsätzlich die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten auch dann erstattet verlangen, wenn dieser bei dem Prozessgericht nicht zugelassen und am Gerichtsort auch nicht ansässig ist (BGH, Beschl.v. 16.10.2002, NJW 2003, 898 = JurBüro 2003, 202 und BGH, Beschl.v. 11.11.2003, EBE/BGH 2004, 11,).
  • OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung;

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Denn es reicht zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; OLG Köln JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Denn es reicht zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; OLG Köln JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776).
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Die der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertrauensperson Schlitt entstandenen Kosten sind daher wie Parteireisekosten zu erstatten (OLG Koblenz, MDR 1995, 424).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Es wird daher für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ausreichend sein, wenn es die gerechtfertigte Vermutung hat, dass der Selbständige überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, a.a.O, Rdnr. 22.3 - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; Landgericht - LG - Rostock, Beschluss vom 15.11.2002, Az.: 2 T 23/01; Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 15.12.2005, Az.: 4 Ws 357/05; LG Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Vielmehr muss nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung

    Vielmehr muss nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 RF 34/16

    Keine Verdienstausfallentschädigung gem. JVEG für Sozialhilfeempfänger wegen

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbstständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Bayern, 16.04.2015 - L 15 SF 330/14

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von nur

    Vielmehr muss - im Rahmen der niederschwelligen Prüfpflichten - nachgewiesen sein, dass die selbständige Tätigkeit von einer gewissen Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit ist (vgl. Landgericht - LG - Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2019 - L 7 SF 8/18
    Zwar müssen im Rahmen von § 22 JVEG weder konkret ausgefallene Tätigkeiten nachgewiesen noch die Einkommensverhältnisse im Einzelnen geprüft werden, erforderlich ist jedoch, dass ein angegebener Verdienstausfall nach den objektiv zu beurteilenden Umständen der Lebensverhältnisse und der regelmäßigen Erwerbstätigkeit als jedenfalls wahrscheinlich beurteilt werden kann (vgl. Landgericht Stendal, Beschluss vom 20. November 2008 - 23 O 515/07 - Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, § 22 JVEG Rn 9 ff.).
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